Welche Zuzahlung muss ich begleichen?
Nach den Richtlinien der Krankenkassen belaufen sich die Kosten auf 10% Therapiezuzahlung und 10€ Rezeptgebühr. Die genauen Summen sind abhängig von den verordneten Heilmitteln. Diese Preise legen die GKV Kassen fest. Die Zuzahlung muss, laut Rahmenvertrag der GKV, zu Beginn der 1. bzw. spätestens zur 2. Behandlung beglichen werden. Bei uns ist es möglich, Bar, per Überweisung oder per Karte zu bezahlen. Sollte eine Befreiung vorliegen, entfällt die Zuzahlung.
Bei Kursteilnahme wird zu Beginn die Kursgebühr fällig. Nach erfolgreicher Beendigung wird eine Teilnahmebestätigung ausgestellt, die dann zu Erstattung bei der jeweiligen Krankenkasse eingereicht werden kann.